

Geltungsbereich, Nebenabreden, Anerkennung
Für unsere sämtlichen Leistungen und Lieferungen an Unternehmen im Rahmen ihrer geschäftlichen Tätigkeit gelten ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen, soweit keine anderen Vereinbarungen schriftlich getroffen wurden. Sie gelten auch für alle künftigen Verträge, soweit im Einzelfall keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden.
Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung. Abweichende Bedingungen sind für uns nur dann verpflichtend, wenn wir ihnen ausdrücklich zugestimmt haben, Schweigen auf abweichende Bestimmungen gilt nicht als Zustimmung.
Angebote, Aufträge
Unsere Angebote sind bis Vertragsschluss unverbindlich und freibleibend. Sämtliche Angaben technischer Art, Abbildungen und/oder Beschreibungen in unseren Angeboten oder Prospekten sind nur Leistungsbeschreibungen. Sie stellen keine Zusicherung von Eigenschaften dar. Aufträge gelten dann als angenommen, sobald sie von uns schriftlich bestätigt wurden oder die Ware ausgeliefert ist.

